- § 1
Vertragspartner, Geltungsbereich und maßgebliche Fassung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung des Dienstes Treuly. Vertragspartner und Anbieter ist die Printproof UG (haftungsbeschränkt), Beim Schlump 15, 20144 Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 199187, vertreten durch den Geschäftsführer Dennis Achtziger (im Folgenden „Anbieter“). Der Dienst wird unter der Marke „Treuly“ angeboten.
Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht gesondert widerspricht.
Maßgeblich ist ausschließlich die vom Anbieter unter https://www.treuly.de/agb — in englischer Sprache unter https://www.treuly.de/en/terms — veröffentlichte Fassung in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Version. An anderer Stelle abrufbare ältere Fassungen gelten nicht.
- § 2
Adressaten des Angebots
Treuly richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Betreiber:innen von Geschäften, Cafés, Bäckereien und Salons.
Mit der Registrierung und mit jeder Bestellung erklärt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Der Anbieter darf auf die Richtigkeit dieser Erklärung vertrauen; er kann die Angabe der Firma und einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen und ist berechtigt, Registrierungen und Bestellungen von Verbrauchern abzulehnen.
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht für Unternehmer nicht.
- § 3
Leistungsgegenstand, Tarife und Nutzungsgrenzen
Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der Software-as-a-Service-Lösung Treuly über das Internet. Mit Treuly gibt der Kunde digitale Stempel- und Treuekarten als Wallet-Pässe (Apple Wallet, Google Wallet) an seine Endkund:innen aus, vergibt Stempel per QR- oder NFC-Scan, löst Belohnungen ein, versendet Push-Nachrichten und ruft Auswertungen ab. Eine Installation von Software beim Kunden schuldet der Anbieter nicht; erforderlich sind ein internetfähiges Endgerät und ein aktuelles Betriebssystem.
Der Anbieter bietet einen unentgeltlichen Tarif (Free) sowie die kostenpflichtigen Tarife Start, Pro und Max an. Funktions- und Nutzungsumfang richten sich nach dem gebuchten Tarif gemäß der Tarifübersicht unter https://www.treuly.de/preise. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss dort veröffentlichte Tarifübersicht; sie ist Vertragsbestandteil und wird dem Kunden auf Anforderung in Textform zur Verfügung gestellt. Tarifgebundene Nutzungsgrenzen, insbesondere zur Anzahl aktiver Wallet-Pässe, Standorte, Push-Kampagnen und Automatisierungen, sind verbindlich; bei Überschreitung kann der Anbieter die betroffene Funktion sperren oder dem Kunden in Textform den passenden Tarif anbieten.
Der Free-Tarif wird im jeweils auf treuly.de beschriebenen Funktions- und Nutzungsumfang unentgeltlich bereitgestellt. Der Anbieter kann Funktionsumfang und Nutzungsgrenzen des Free-Tarifs mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen in Textform ändern oder den Free-Tarif einstellen; ein Anspruch auf dauerhafte unentgeltliche Bereitstellung besteht nicht.
- § 4
Vertragsschluss, Vertragstext und Vertragssprache
Der Vertrag über die Nutzung des Free-Tarifs kommt mit der Registrierung eines Kontos zustande.
Die Darstellung der Tarife auf treuly.de ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit dem Absenden des Bestellvorgangs und der Bestätigung der Zahlung beim Zahlungsdienstleister gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder den gebuchten Tarif freischaltet.
Diese AGB sind unter https://www.treuly.de/agb — in englischer Sprache unter https://www.treuly.de/en/terms — abrufbar und können dort gespeichert und ausgedruckt werden. Im Übrigen werden die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB abbedungen.
Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch, je nachdem, in welcher Sprache der Bestellvorgang durchgeführt wurde; maßgeblich ist die Fassung dieser AGB in der jeweiligen Vertragssprache.
- § 5
Preise, Zahlung, Testphase und Verlängerung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf treuly.de angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; der endgültige Steuerbetrag wird vor Abgabe der Bestellung auf der Bezahlseite ausgewiesen.
Die Vergütung ist mit Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode im Voraus fällig und wird über den vom Kunden hinterlegten Zahlungsweg beim vom Anbieter eingesetzten Zahlungsdienstleister eingezogen; Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt und stehen in der Abo-Verwaltung im eingeloggten Bereich zum Abruf und Download bereit. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung, insbesondere der Bereitstellung als PDF-Dokument, zu.
Das Abonnement verlängert sich automatisch um das gewählte Abrechnungsintervall (monatlich oder jährlich), bis es nach § 6 gekündigt wird.
Für die Jahrestarife von Start, Pro und Max besteht eine kostenlose Testphase von 7 Tagen ab Abschluss des Abonnements. Wird das Abonnement nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt, geht es in ein kostenpflichtiges Abonnement über; die erste Abrechnung erfolgt im Anschluss an die Testphase. Die Monatstarife enthalten keine Testphase.
Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung für künftige Abrechnungsperioden ändern, frühestens jedoch zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal je Zwölfmonatszeitraum. Die Änderung wird mindestens 30 Tage vor Beginn der betroffenen Abrechnungsperiode in Textform angekündigt; die Ankündigung nennt den neuen Preis und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und weist auf das Kündigungsrecht hin. Der Kunde kann das Abonnement bis zum Wirksamwerden der Änderung zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen; verlängert sich das Abonnement, gilt ab der folgenden Abrechnungsperiode der angekündigte Preis. Für bereits vollständig im Voraus bezahlte Abrechnungsperioden bleibt der bei Bestellung vereinbarte Preis unverändert.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286, 288 BGB); vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift- und Rückbuchungsentgelte sind zu erstatten, wobei ihm der Nachweis eines geringeren Schadens offensteht. Befindet sich der Kunde mit einem Betrag in Höhe einer vollen Monatsvergütung länger als 14 Tage in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von sieben Tagen sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist; der Vergütungsanspruch bleibt für die Dauer der Sperre bestehen, ausgegebene Wallet-Pässe werden während der Sperre nicht aktualisiert. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 314 BGB bleibt unberührt.
- § 6
Laufzeit, Kündigung und Erstattungen
Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit; es besteht keine Mindestlaufzeit. Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Die Kündigung erfolgt über die Abo-Verwaltung im eingeloggten Bereich auf treuly.de oder formlos in Textform an support@treuly.de.
Den Vertrag über den Free-Tarif kann der Anbieter mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Ein kostenpflichtiges Abonnement kann der Anbieter ordentlich nur mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweils bezahlten Abrechnungsperiode kündigen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Neue Abonnements werden ausschließlich über treuly.de abgeschlossen. Abonnements, die in der Vergangenheit als In-App-Kauf in der Treuly-iOS-App abgeschlossen wurden, rechnet weiterhin Apple ab. Sie sind ausschließlich über die Abo-Verwaltung des Apple-Kontos (App Store → Abonnements) kündbar; insoweit gelten ergänzend die Bedingungen und die Erstattungsbedingungen von Apple.
Kündigt der Kunde, erfolgt für die bereits bezahlte laufende Abrechnungsperiode keine anteilige Erstattung; der gebuchte Tarif bleibt bis zum Ende der bezahlten Laufzeit vollständig nutzbar, danach wird das Konto in den Free-Tarif überführt, solange es nicht gelöscht wird. Endet der Vertrag aus einem Grund, den der Anbieter zu vertreten hat — insbesondere bei ordentlicher Kündigung durch den Anbieter oder bei außerordentlicher Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund —, erstattet der Anbieter das auf die Restlaufzeit entfallende Entgelt anteilig.
Meldet der Kunde eine versehentliche automatische Verlängerung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung in Textform an support@treuly.de, erstattet der Anbieter das für die neue Abrechnungsperiode gezahlte Entgelt vollständig; der Vertrag endet in diesem Fall mit dem Ende der vorangegangenen Abrechnungsperiode. Weitergehende Kulanzleistungen erfolgen freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Das Nutzungskonto kann jederzeit im Betriebs-Dashboard oder in der Treuly-iOS-App gelöscht werden. Mit der Löschung endet ein laufendes kostenpflichtiges Abonnement sofort; eine anteilige Erstattung für die laufende Abrechnungsperiode erfolgt insoweit nicht.
- § 7
Folgen der Vertragsbeendigung
Nach Wirksamwerden der Kündigung eines kostenpflichtigen Tarifs kann der Kunde seine Betriebsdaten (Kartenkonfiguration, aktive Pässe, Stempel- und Einlöseprotokolle) 30 Tage lang in einem gängigen maschinenlesbaren Format exportieren; steht im jeweiligen Tarif keine Exportfunktion zur Verfügung, stellt der Anbieter die Daten innerhalb dieser Frist auf Anforderung in Textform bereit. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter die Daten innerhalb weiterer 30 Tage, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO, § 257 HGB) entgegenstehen.
Mit dem Wechsel in den Free-Tarif stehen nur noch dessen Funktionen und Nutzungsgrenzen zur Verfügung; Funktionen kostenpflichtiger Tarife werden deaktiviert. Vorhandene Wallet-Pässe bleiben lesbar; der Anbieter kann die Ausgabe neuer Pässe und das Stempeln oberhalb der Free-Grenzen aussetzen, bis der Kunde den Bestand angepasst oder einen kostenpflichtigen Tarif gebucht hat.
Mit vollständiger Beendigung des Vertrages werden ausgegebene Wallet-Pässe nicht mehr aktualisiert, es werden keine Stempel mehr angenommen und Push-Nachrichten nicht mehr zugestellt. Ansprüche der Endkund:innen auf Einlösung gesammelter Stempel richten sich ausschließlich gegen den Kunden.
- § 8
Nutzungsrecht, Konto und zulässige Nutzung
Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, Treuly im gebuchten Tarifumfang für die eigenen Geschäftsbetriebe zu nutzen.
Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim. Er darf Zugänge für eigene Mitarbeitende einrichten; er hat diese zur Einhaltung dieser AGB zu verpflichten, und ihr Handeln ist ihm zuzurechnen. Die Weitergabe von Zugängen an Dritte, die Nutzung des Kontos für fremde Betriebe sowie das Angebot des Dienstes gegenüber Dritten (Wiederverkauf, White-Label) sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform unzulässig.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Abmahnung in Textform sperren; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- § 9
Inhalte des Kunden, Treueprogramm, Kampagnen und Referenznennung
Der Kunde räumt dem Anbieter an den von ihm bereitgestellten Inhalten (insbesondere Logo, Hintergrundbild, Stempel-Symbol, Marken- und Textelemente) das einfache, unentgeltliche Recht ein, diese zu speichern, für die Darstellung zu bearbeiten (insbesondere Skalierung und Formatanpassung), zu vervielfältigen, kennzeichenmäßig zu verwenden und öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Erbringung des Dienstes erforderlich ist; dies umfasst das Recht, Apple und Google die zur Auslieferung und Anzeige der Wallet-Pässe erforderlichen Unterlizenzen zu erteilen. Das Nutzungsrecht ist auf die Vertragslaufzeit beschränkt; für bereits ausgegebene Wallet-Pässe gilt es für deren weitere Anzeige und Speicherung auf den Endgeräten der Endkund:innen über das Vertragsende hinaus fort.
Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Der Anbieter darf beanstandete Inhalte nach einem entsprechenden Hinweis vorläufig sperren oder entfernen.
Das über Treuly abgebildete Treueprogramm ist ein Angebot des Kunden an seine eigenen Endkund:innen. Der Kunde legt Teilnahmebedingungen, Stempel- und Einlöselogik, Belohnung und ein etwaiges Verfallsdatum eigenverantwortlich fest, macht die Teilnahmebedingungen seinen Endkund:innen zugänglich und ist für deren rechtliche Zulässigkeit allein verantwortlich. Zwischen dem Anbieter und den Endkund:innen des Kunden kommt kein Vertragsverhältnis zustande.
Push-Nachrichten und Kampagnen, die der Kunde über Treuly versendet, sind Werbung des Kunden; der Anbieter erbringt insoweit nur die technische Versanddienstleistung. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass Versand, Inhalt und Frequenz den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere § 7 UWG und den datenschutzrechtlichen Vorgaben, und weist erforderliche Einwilligungen auf Verlangen nach. Untersagt sind Nachrichten mit rechtswidrigen, irreführenden oder beleidigenden Inhalten sowie der Versand an Empfänger, die widersprochen haben. Der Anbieter darf den Versand bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß nach vorheriger Ankündigung, bei Gefahr im Verzug auch ohne Ankündigung, vorübergehend aussetzen.
Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter, einschließlich seiner Endkund:innen, frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten nach diesem Paragraphen beruhen; die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und trifft ohne dessen Zustimmung keine Anerkenntnisse oder Vergleiche.
Der Anbieter darf den Namen und das Logo des Kunden während der Vertragslaufzeit als Referenz auf seinen eigenen Websites und in Verkaufsunterlagen nennen und abbilden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit in Textform an support@treuly.de widersprechen; der Anbieter entfernt die Referenz sodann innerhalb von 14 Tagen aus den von ihm kontrollierten Medien. Darüber hinausgehende Nutzungen, insbesondere Fallstudien und namentlich zitierte Aussagen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.
- § 10
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter bei der Erbringung des Dienstes personenbezogene Daten der Endkund:innen des Kunden verarbeitet — insbesondere Pass-Kennungen, Stempel- und Einlösezeitpunkte sowie Push-Empfängerdaten —, handelt er als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO; Verantwortlicher ist insoweit der Kunde. Grundlage ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung des Anbieters, veröffentlicht unter https://www.treuly.de/avv — in englischer Sprache unter https://www.treuly.de/en/dpa —, der mit Vertragsschluss Bestandteil dieses Vertrages wird; der Anbieter stellt ihn auf Anforderung an support@treuly.de zusätzlich in Textform zur Verfügung.
Für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist der Kunde verantwortlich, insbesondere für die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber seinen Endkund:innen sowie für erforderliche Einwilligungen.
Für die Bestands-, Vertrags- und Abrechnungsdaten des Kunden ist der Anbieter eigener Verantwortlicher; insoweit gilt die Datenschutzerklärung unter https://www.treuly.de/datenschutz.
- § 11
Verfügbarkeit, Support und Mängelrechte
Der Anbieter stellt Treuly mit branchenüblicher Sorgfalt bereit und strebt eine hohe Verfügbarkeit an; eine bestimmte Service-Level-Quote wird nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart ist. Nicht als Ausfallzeit gelten Zeiten geplanter Wartung, die nach Möglichkeit im Voraus angekündigt wird, sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere höhere Gewalt, Ausfälle von Vorleistern, Angriffe Dritter sowie Störungen bei Apple Wallet, Google Wallet, Mobilfunk- und Internetverbindungen oder Endgeräten des Kunden.
Der Anbieter leistet Support zu Fragen der Einrichtung und Nutzung von Treuly per E-Mail an support@treuly.de an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg). Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
Auf die Gebrauchsüberlassung finden die mietrechtlichen Vorschriften Anwendung, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Unerhebliche Beeinträchtigungen, insbesondere kurzzeitige Störungen und angekündigte Wartungsfenster, begründen keine Minderung; im Übrigen kann der Kunde eine Minderung nur durch Rückforderung des überzahlten Entgelts geltend machen.
Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Ansprüche wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Verjährung.
- § 12
Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder Beschaffenheitszusage sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
Soweit der gebuchte Tarif eine Exportfunktion umfasst, sichert der Kunde die im Dienst gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen. Die Haftung des Anbieters für den Verlust von Daten ist in diesem Fall auf denjenigen Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zu deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre; dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- § 13
Bestellung von Hardware (NFC-Aufsteller)
(1) Geltungsbereich, Verhältnis zu den übrigen Bestimmungen. Dieser Paragraph gilt für die Bestellung des über die Plattform angebotenen, individuell gestalteten NFC-Aufstellers (nachfolgend „Aufsteller“). Er tritt neben die übrigen Bestimmungen dieser AGB; bei Widersprüchen gehen die Regelungen dieses § 13 für Hardware-Bestellungen vor. Die Bestellung eines Aufstellers ist ein eigenständiger Vertrag: sie setzt ein bestehendes Treuly-Konto voraus, ist aber vom gewählten Tarif unabhängig und berührt Bestand und Laufzeit des Plattformvertrags nicht. § 2 Absatz 1 (Angebot ausschließlich an Unternehmer) gilt uneingeschränkt.
(2) Vertragstyp. Der Aufsteller wird nach den Vorgaben des Kunden individuell gestaltet und hergestellt. Auf den Vertrag finden gemäß § 650 BGB die Vorschriften über den Kauf Anwendung, ergänzt um die in § 650 Satz 3 BGB genannten Vorschriften.
(3) Vertragsschluss. Mit Betätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellübersicht angezeigte Menge ab. Die automatisierte Bestätigung des Eingangs der Bestellung stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt zustande mit gesonderter Bestellbestätigung in Textform, spätestens mit der Bestätigung des Zahlungseingangs durch den Anbieter.
(4) Preise, Menge, Versandkosten. Der Aufsteller kostet 19,90 € pro Stück einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %) und einschließlich der Versandkosten innerhalb Deutschlands. Je Bestellung können höchstens drei Aufsteller bestellt werden. Maßgeblich sind die in der Bestellübersicht unmittelbar vor Absenden der Bestellung ausgewiesenen Preise und Mengen.
(5) Lieferung, Lieferzeit. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Lieferanschriften innerhalb Deutschlands. Angaben zur Lieferzeit (in der Regel 1 bis 3 Werktage ab Erteilung der Druckfreigabe nach Absatz 7) sind unverbindliche Circa-Angaben, sofern sie nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet werden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und ihm hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Lieferverzug bleiben unberührt.
(6) Zahlung. Die Bestellung ist im Voraus zu bezahlen (Vorkasse). Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland); es gelten zusätzlich dessen Bedingungen. Der Anbieter speichert keine vollständigen Zahlungskartendaten. Die Rechnung wird dem Kunden elektronisch in Textform bereitgestellt; hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Mit der Gestaltung nach Absatz 7 wird erst nach Zahlungseingang begonnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung stehen dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen zu.
(7) Gestaltung, Mitwirkung des Kunden, Druckfreigabe. a) Der Aufsteller wird individuell gestaltet. Der Kunde stellt dem Anbieter hierfür nach Zahlungseingang sein Logo in ausreichender Auflösung, seine Farbangaben sowie ein kurzes Stil-Briefing zur Verfügung. Für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben ist der Kunde verantwortlich. b) Der Anbieter erstellt auf dieser Grundlage zwei Gestaltungsentwürfe. Der Kunde wählt einen Entwurf aus oder fordert genau eine Überarbeitungsrunde an, in der der Anbieter zwei neue Entwürfe erstellt. Danach ist aus den vorliegenden Entwürfen auszuwählen. Weitere Überarbeitungen erfolgen nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung. c) Die Bestätigung des ausgewählten Entwurfs in der Plattform („Verbindlich freigeben“) ist die Druckfreigabe. Mit ihr beginnt die Produktion. Der Kunde ist verpflichtet, den Entwurf vor der Freigabe sorgfältig zu prüfen, insbesondere auf Schreibweise, Firmierung, Kontaktangaben und Farbwirkung. Für Fehler in freigegebenen Inhalten haftet der Anbieter nicht; dies gilt nicht, soweit die gelieferte Ware von der Freigabe abweicht. d) Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen gegenüber der Bildschirmdarstellung sowie branchenübliche und für den Kunden zumutbare Abweichungen in Material, Farbe und Format stellen keinen Mangel dar. e) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Buchstabe a) oder seiner Auswahl- bzw. Freigabeentscheidung nach Buchstabe b) und c) trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht nach, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zu beenden; die §§ 642, 643 und 645 BGB bleiben unberührt. Der Anbieter erstattet in diesem Fall den vollständigen gezahlten Betrag.
(8) Stornierung durch den Kunden. a) Bis zur Erteilung der Druckfreigabe nach Absatz 7 Buchstabe c) kann der Kunde jederzeit und ohne Angabe von Gründen von der Bestellung zurücktreten. Die Erklärung erfolgt in Textform an den Anbieter; eine E-Mail an support@treuly.de unter Angabe der Bestellnummer genügt. Der Anbieter erstattet in diesem Fall den vollständigen gezahlten Betrag über den ursprünglich genutzten Zahlungsweg. Ein Kostenbeitrag für bereits erstellte Entwürfe wird nicht erhoben. b) Solange die Zahlung nicht eingegangen ist, kommt kein Vertrag zustande; der Kunde kann die Bestellung unbezahlt verfallen lassen. Der Anbieter ist berechtigt, nicht bezahlte Bestellungen 24 Stunden nach ihrem Eingang verfallen zu lassen. c) Nach Erteilung der Druckfreigabe wird der Aufsteller produziert. Das freiwillige Rücktrittsrecht nach Buchstabe a) besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Kündigt der Kunde den Vertrag gleichwohl nach § 648 Satz 1 BGB, bleibt der Anbieter zur vereinbarten Vergütung berechtigt; er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Erstattung des gezahlten Betrages kommt daher regelmäßig nicht in Betracht. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anbieter höhere Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft mehr erworben hat. d) Die gesetzlichen Rechte beider Parteien, insbesondere Rücktritt und Schadensersatz wegen Mängeln (§§ 437, 323, 280 BGB) sowie wegen Verzugs, bleiben von den Buchstaben a) bis c) unberührt.
(9) Kein Verbraucher-Widerrufsrecht. Der Aufsteller wird ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB geliefert (§ 2 Absatz 1). Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB steht nach § 312g Abs. 1 BGB nur Verbrauchern zu und besteht daher nicht. Unabhängig davon handelt es sich um eine Ware, die nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Bestellers maßgeblich ist; ein Widerrufsrecht wäre auch aus diesem Grund nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen. Das in Absatz 8 Buchstabe a) eingeräumte Rücktrittsrecht ist eine freiwillige vertragliche Zusage des Anbieters und begründet kein gesetzliches Widerrufsrecht.
(10) Gefahrübergang. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe des Aufstellers an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über (§ 447 BGB). Erkennbare Transportschäden soll der Kunde gegenüber dem Zustelldienst dokumentieren und dem Anbieter mitteilen; Mängelrechte des Kunden hängen hiervon nicht ab.
(11) Eigentumsvorbehalt. Der Aufsteller bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters (§ 449 BGB). Kommt es nach Lieferung zu einer Rückbuchung oder einem Zahlungsausfall, ist der Anbieter nach Rücktritt vom Vertrag zur Herausgabe berechtigt.
(12) Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung, Verjährung. a) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Mängelhaftung mit den Maßgaben der Buchstaben b) bis e). Garantien bedürfen der Textform. b) § 377 HGB bleibt unberührt. Auch soweit § 377 HGB nicht unmittelbar gilt, hat der Kunde die gelieferten Aufsteller unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind dem Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung, in Textform anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Ware insoweit als genehmigt. c) Bei einem Mangel leistet der Anbieter nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Anbieter sie, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. d) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang. Diese Verkürzung gilt nicht für • Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, • Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistig verschwiegener Mängel, • Ansprüche aus einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie • Rückgriffsansprüche des Kunden nach §§ 445a, 445b BGB. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. e) Kein Mangel liegt vor bei Abweichungen nach Absatz 7 Buchstabe d), bei Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Feuchtigkeit oder mechanische Einwirkung sowie bei Eingriffen in den verbauten NFC-Chip. Der Aufsteller entfaltet seine Funktion nur in Verbindung mit einem aktiven Treuly-Konto; das Ende des Plattformvertrags lässt die Funktion entfallen und stellt keinen Mangel dar.
(13) Haftung. Für die Haftung des Anbieters aus Hardware-Bestellungen gilt § 12 entsprechend.
(14) Rechte an Gestaltung und Entwürfen, Freistellung. a) Mit vollständiger Bezahlung erwirbt der Kunde das Eigentum am gelieferten Aufsteller. Er erhält ferner ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die freigegebene Gestaltung zur Bewerbung seines eigenen Treueprogramms zu nutzen, insbesondere sie öffentlich aufzustellen und abzubilden. b) Die Urheber- und sonstigen Verwertungsrechte an den Gestaltungsentwürfen — einschließlich der nicht ausgewählten und der überarbeiteten Entwürfe, der Layouts, Vorlagen und Reinzeichnungen — verbleiben beim Anbieter. Ein Anspruch auf Herausgabe offener Druck- oder Quelldateien besteht nicht. c) Die Weiterübertragung der Nutzungsrechte an Dritte, die Verwendung der Gestaltung für andere Produkte sowie eine Weiterproduktion durch Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. d) Der Kunde steht dafür ein, dass er die von ihm übermittelten Logos, Marken, Schriftzüge, Bilder und Texte für den vereinbarten Zweck nutzen und Dritten zur Nutzung überlassen darf; § 9 Absatz 2 gilt entsprechend. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter wegen Rechtsverletzungen durch diese Inhalte einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei. e) Der Anbieter ist berechtigt, den gestalteten Aufsteller als Referenz zu zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.
- § 14
Änderungen dieser AGB und des Leistungsumfangs
Der Anbieter kann diese AGB und den Leistungsumfang mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung durch eine Änderung der Rechtslage oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, durch Sicherheitsanforderungen, technische Weiterentwicklung oder geänderte Vorgaben oder Schnittstellen der Plattformbetreiber Apple und Google veranlasst ist und den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters nicht unangemessen benachteiligt.
Die Änderung wird mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt; die Ankündigung stellt die geänderte Fassung bereit und weist auf das Kündigungsrecht hin. Bei kostenpflichtigen Tarifen wird die Änderung zu Beginn der auf die Ankündigungsfrist folgenden Abrechnungsperiode wirksam, im Free-Tarif 30 Tage nach Zugang der Ankündigung. Bis zum Wirksamwerden kann der Kunde den Vertrag zu diesem Zeitpunkt kündigen.
Wesentliche Änderungen des Vertragsgegenstands oder des Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung sind von dieser Regelung nicht erfasst; für Preisänderungen gilt ausschließlich § 5, für Änderungen des Free-Tarifs § 3 Absatz 3.
- § 15
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Erklärungen und Anzeigen im Rahmen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB); E-Mail genügt.
Der Anbieter darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im Rahmen einer Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge auf ein verbundenes Unternehmen oder auf den Erwerber des Geschäftsbetriebs übertragen; der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall binnen 30 Tagen ab Ankündigung ordentlich kündigen.
Kann der Anbieter seine Leistung aufgrund höherer Gewalt — insbesondere großflächiger Netz- oder Stromausfälle, behördlicher Maßnahmen oder des Ausfalls von Plattformdiensten Dritter — nicht erbringen, ist er für deren Dauer von der Leistungspflicht befreit. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage an, kann jede Partei außerordentlich kündigen; im Voraus gezahlte Vergütungen werden für den nicht erbrachten Zeitraum anteilig erstattet.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.